Es könnte vom Timing glatt ein Marketing-Coup für die aktuelle Staffel der Reality-Show „Dschungelcamp“ sein. Über die ab dem 24. Januar 2023 neu zugelassenen Lebensmittel in der EU berichten aber nicht gar B-Promis aus dem Dschungel, sondern unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Insekten gelten als Superfood. Sie sind leicht sowie ressourcenschonend zu züchten und sie enthalten viele Nährwerte. Was klingt wie eine Dschungelprüfung, ist bereits seit dem März 2022 in Form von „Grillen als neuartiges Lebensmittel“ in der EU zugelassen. Nach einer gründlichen Sicherheitsprüfung hat die EU nun weitere Insekten als neuartiges Lebensmittel, sogenanntes Novel Food, zugelassen. Ich für meinen Teil habe im Rahmen einer Messe mal Insektenburger ausprobiert. Und in Form von verarbeiteten Patties mundete das Ganze jedenfalls.

Ab sofort ist die Hausgrille jetzt auch in Pulverform zugelassen. Dies bedarf allerdings einer Zulassung des produzierenden Unternehmens durch die EU. Außerdem wurde von der Europäischen Union die Larve des Getreideschimmelkäfers als zum Verzehr unbedenklich eingestuft.

Wer nun befürchtet, Insekten könnten undeklariert in diversen Gerichten landen, der liegt falsch. So gilt auch für Insekten eine Kennzeichnungspflicht. So könnte auf der Zutatenliste beispielsweise „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ aufgeführt werden. Es bedarf allerdings keine Hervorhebung durch Fettdruck oder gar Großbuchstaben. Dürfte zudem wohl auch zu teuer sein, das irgendwelchen Fertiggerichten beizumengen. Wird also derzeit eher etwas sein, was die Hersteller, auch aufgrund des hohen Proteingehalts, extra bewerben. Auch wenn es keine rechtsverbindlichen Definitionen für vegane bzw. vegetarische Gerichte gibt, dürften Insekten aufgrund ihres tierischen Ursprungs nicht in derartigen Produkten zu finden sein.

Vonseiten der Verbraucherzentrale spricht man erste Forderungen aus. So möchte man neben der Deklaration auf Zutatenlisten eine deutlich hervorgehoben Allergenkennzeichnung erwirken. Denn: Bei Menschen mit Allergien gegen Krebstiere sowie deren Erzeugnissen, als auch gegen Hausstaubmilben können auch Speiseinsekten allergische Reaktionen auslösen. Man fordert weiter verbindliche Hygienevorschriften für Produktion und Fütterung von Insekten sowie weitere Studien zu gesundheitlichen Aspekten. Außerdem wolle man Hersteller zur Kennzeichnung von Keimabtötungsverfahren auffordern. Dies macht dann beispielsweise ein Erhitzen vor dem Verzehr nötig.

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